Als Brandmelder werden technische Geräte zum Auslösen eines Alarms im Falle eines Brandes in Wohnungen, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln oder Industrieanlagen bezeichnet. Rauchwarnmelder haben eine Sirene und Batterie eingebaut. Umgangssprachlich hat sich der Begriff „Rauchmelder“ durchgesetzt. Sie sind für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung vorgesehen. Neben optischen Rauchmeldern existieren Wärmemelder. Moderne Geräte kombinieren beide Erkennungsverfahren und sichern so unter Einhaltung der Norm Brandformen mit geringer oder keiner Rauchentwicklung ab.
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